Zur Startseite Zur PTO Lernumgebung auf OLAT Zur Übersicht der Lehrveranstaltungen Zum Projektportrait Zum PTO-Trailer Informationen zum Patienten- und Datenschutz

Patientenschutz

PTO bietet im Schwerpunkt Informationen über die Symptomatik von psychischen Störungsbildern. Um dieses Wissen zu verankern, sind Übungen mit Fallbeispielen zu bearbeiten bzw. Beispiele von realen Fällen multimedial verfügbar. Zum einen sollen die Studierenden einen Einblick in das konkrete Erscheinungsbild der Störung bekommen, zum andern sollen in den Beispielen die besprochenen Symptome identifiziert werden.

Es ist uns ein Anliegen, dass diese Beispiele, die in Form eines Textes, einer Tonspur oder eines Videos vorliegen können, möglichst authentisch sind. Wenn möglich haben wir tatsächlich Betroffene gebeten, in einem Interview (Tonspur oder Video) über ihre Symptome und ihr Erleben zu berichten. In einem solchen Fall muss einerseits sichergestellt sein, dass erkennbare Personen ihre ausdrückliche Erlaubnis erteilt haben, dass die entsprechenden Daten zu Ausbildungszwecken in PTO benutzt werden dürfen. Zum andern müssen sie geschützt bleiben gegen Einblick durch nicht berechtigte Personen. PTO gewährleistet dies durch drei Massnahmen:

  1. Betroffene, die durch die Produktion eines Interviews einen Beitrag zu PTO leisten möchten, werden genau über den Verwendungszweck, das Zielpublikum, über ihre Rechte und über die Sicherheitsvorkehrungen informiert. Sie unterzeichnen eine Vereinbarung, in der die Bedingungen, unter denen die Daten benutzt werden dürfen, genau festgelegt sind. Sie finden hier die Vereinbarung und das zugehörige Merkblatt.
  2. PTO ist passwortgeschützt. Zugang zu den schützenswerten Daten hat nur ein eingeschränkter und klar definierter Nutzerkreis (z.B. Studierende der Psychologie an einer bestimmten Universität, Dozierende und deren Assistenten). Das Projektteam von PTO vergibt und verwaltet diese Zugangsberechtigungen.
  3. Alle Personen, die in Kontakt mit schützenswerten Persönlichkeitsdaten kommen, unterstehen automatisch der Schweigepflicht, wie sie im Datenschutzgesetz (Art. 35 DSG) festgelegt ist. Die unberechtigte Preisgabe solcher Informationen wird darin unter Strafe gestellt. Teile der Inhalte von PTO unterstehen ebenfalls diesem Datenschutzgesetz. BenutzerInnen von PTO haben erst Zugriff, wenn sie mit einer elektronischen Unterschrift bezeugt haben, dass sie diese Bedingungen zur Kenntnis genommen haben.
Zur Startseite
Zur PTO Lernumgebung auf OLAT
Zur Übersicht der Lehrveranstaltungen
Zum Projektportrait
Zum PTO-Trailer
Patientenschutz patienten_explain
sublink_spacer_patienten